Allgemeine Geschäftsbedingungen für Angebote des Haus Lebensquell in Mudau-Langenelz

  1. Anmeldung
    1. Die Seminaranmeldung erfolgt online über die Homepage hauslebensquell.de. Anmeldungen erbitten wir bis 10 Tage vor Seminarbeginn.
    2. Bei Minderjährigen muss zusätzlich zur Anmeldung bis spätestens zu Seminarbeginn die von einem Erziehungsberechtigten unterschriebene Einverständniserklärung vorliegen.
    3. Die Anmeldung gilt, wenn innerhalb von 10 Tagen nach Anmeldung keine Absage erteilt wird.
    4. Vorliegende Veröffentlichungen geben den Stand der Seminarangebote zum Zeitpunkt der Medienerstellung wieder. Bis zum Zeitpunkt der Anmeldung der/des Teilnehmenden können sich Änderungen gegenüber dieser Angaben ergeben, die dem Veranstalter vorbehalten sind. Die aktuelle Ausschreibung ist auf der Homepage www.lz-langenburg.de nachzulesen. Maßgeblich für die angebotenen Leistungen ist der dortige Angebotsstand bei Vertragsabschluss.
  2. Zahlung und Ermäßigung
    1. Der Seminarbetrag ist bei Präsenz-Seminaren zu Beginn des Seminars fällig. Er kann entweder im Vorfeld auf elektronischem Weg bezahlt, überwiesen, vor Ort bar oder mit EC-Karte entrichtet werden. Bei Online-Seminaren ist der Seminarbeitrag spätestens zwei Tage vor Seminarbeginn auf elektronischem Weg zu bezahlen oder zu überwiesen.
    2. Auf Nachfrage (unter info@lz-langenburg.de) bieten wir für nichtverdienende junge Leute (u. a. Schüler und Studierende), Geringverdienende und Rentner/innen eine Ermäßigung von 50% auf die Seminargebühr an.
    3. Die Seminarbeiträge sind bewusst niedrig gehalten. Sie decken nicht die Gesamtkosten. Über zusätzliche Spenden freuen wir uns.
  3. Leistungen
    1. Die vertraglichen Leistungen richten sich nach der Ausschreibung auf der Homepage hauslebensquell.de
    2. Dem Haus Lebensquell bzw. der Seminarleitung kommt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die Aufsichtspflicht über die minderjährigen Teilnehmenden zu.
    3. Die Seminare sind nicht in allen Bestandteilen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität geeignet. Bitte kontaktieren Sie uns für nähere Informationen.
  4. Rücktritt durch Teilnehmende
    1. Die/Der Teilnehmende kann jederzeit vor Seminarbeginn von der Teilnahme am Seminar zurücktreten. Der Rücktritt ist dem Haus Lebensquell schriftlich mitzuteilen. Maßgeblich ist das Eingangsdatum der Rücktrittserklärung beim Haus Lebensquell.
    2. Tritt die/der Teilnehmende den gebuchten und vertraglich zugesicherten Termin nicht an, fallen folgende Stornierungsgebühren an:
      1. Bei einer Absage bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird keine Ausfallgebühr erhoben.
      2. Bei einer Absage ab 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn wird eine Ausfallgebühr von 40% der gesamten Seminarkosten erhoben.
      3. Bei einer Absage ab drei Tagen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Ausfallgebühr von 70% der gesamten Seminarkosten erhoben.
      4. Bei Nichtteilnahme ohne Absage werden 100% der Seminarkosten erhoben.
        Berechnungsgrundlage sind die in der Ausschreibung angegebenen Seminarkosten unter Berücksichtigung von genehmigten Ermäßigungen.
    3. Neben den eventuellen Stornierungsgebühren zahlt die/der zurücktretende Teilnehmende eine Bearbeitungsgebühr von 15,00 €, die auf die unter 4.2. aufgeführten pauschalen Stornierungsgebühren angerechnet wird.
    4. Eine Befreiung von den unter 4.2. genannten Kosten entfällt für den Fall, dass zum Zeitpunkt des Rücktritts eine Ersatzperson, die den Erfordernissen des Seminars entspricht, den Platz einnimmt. Es verbleibt dann lediglich die Bearbeitungsgebühr.
  5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
    Nimmt die/der Teilnehmende einzelne Seminarleistungen infolge vorzeitiger Rückreise wegen Krankheit oder aus anderen Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch der/des Teilnehmenden auf anteilige Rückerstattung.
  6. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
    1. Ist bis zu 10 Tagen vor Seminarbeginn die in der Ausschreibung genannte Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht, kann der Veranstalter das Seminar absagen.
    2. Das Haus Lebensquell ist verpflichtet, den Teilnehmenden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung hiervon in Kenntnis zu setzen. Bereits geleistete Zahlungen erhält die/der Teilnehmende unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung, zurück.
    3. Der Veranstalter kann den Seminarvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn die/der Teilnehmende die Durchführung des Seminars ungeachtet einer Abmahnung des Veranstalters bzw. der von ihm eingesetzten Seminarleitung nachhaltig stört oder gegen die Weisung der/des verantwortlichen Leitenden verstößt. Bei Minderjährigen wird nach Benachrichtigung der Erziehungsberechtigten die Rückreise auf deren Kosten veranlasst. Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, die Aufsicht während der Rückreise sicherzustellen. Bei Volljährigen wird der Seminarvertrag auf Kosten der/des Teilnehmenden gekündigt. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den vollen Seminarpreis.
  7. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände
    Wird das Seminar durch bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstalter als auch die/der Teilnehmende vom Vertrag zurücktreten. Der Veranstalter kann in dem Fall für bereits erbrachte oder noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
  8. Haftung
    1. Das Haus Lebensquell haftet nicht für von Teilnehmenden selbstverschuldeten Unfälle, Verluste, Beschädigungen oder sonstige Schadensfälle.
    2. Die vertragliche Haftung des Haus Lebensquell für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist der Höhe nach beschränkt auf den dreifachen Seminarbeitrag soweit ein Schaden der/des Teilnehmenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig durch den Veranstalter herbeigeführt worden ist. Die Haftungsbeschränkung gilt auch, soweit der Veranstalter für einen der/dem Teilnehmenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
    3. Aufgrund der Übertragung der Aufsichtspflicht sind Minderjährige den Weisungen der Freizeitleitung folgepflichtig.
  9. Datenschutz
    Das Haus Lebensquell versichert die vertrauliche Behandlung der Daten der Anmeldenden und der Teilnehmenden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
  10. Verjährung
    Ansprüche der/des Teilnehmenden gegenüber dem Veranstalter, gleich aus welchem Rechtsgrund, jedoch mit Ausnahme von Ansprüchen der/des Teilnehmenden gegen den Veranstalter aus unerlaubter Handlung, verjähren nach drei Jahren ab Ende der Leistungserbringung.
  11. Gerichtsstand
    Gerichtsstand ist der Sitz des Veranstalters des Seminars.

    Haus Lebensquell e.V.
    Elztalstraße 4
    69427 Mudau-Langenelz

    Telefon: +49 6284 1224

Stand: Juli 2024